Lolli-Test ab 10.1.2022

Ab dem 10. Januar 2022 werden alle Schülerinnen und Schüler 2 mal pro Woche im Rahmen des Lolli-Testverfahrens getestet. Die Testregelungen gelten für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Diese Schülerinnen und Schüler müssen Selbstest an der Schule durchführen oder einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

Die Eltern werden von uns informiert, wenn sich diese Regelung ändert.